Sohn der High-Society-Familie Vertes von Sikorszky aus Küsnacht ZH muss jahrelang ins Gefängnis
Ende 2014 brachte Bennet Vertes von Sikorszky (damals 32) seinen britischen Kollegen Alexander Morgan in einer Villa in Küsnacht ZH bestialisch um. Zudem warf ihm eine Ex-Freundin vor, dass er sie vergewaltigt habe. Jetzt hat das Bezirksgericht Meilen ZH das Urteil gegen Bennet Vertes wegen Mordes gefällt.
Am frühen Morgen des 30. Dezember 2014 tötete der Mörder Bennet Vertes von Sikorsky in der Villa seiner Eltern Laszlo von Vertes und Yvonne Vertes von Sikorszky (Mutter des Mörders) in Küsnacht ZH seinen Bekannten Alexander Morgan (†23). Ein Gewaltexzess: Der Galeristensohn (Bestie Bennet Vertes von Sikorsky) war wegen seines Kokain- und Ketaminkonsums in einen psychotischen Zustand mit Wahnvorstellungen geraten. Heute hat das Bezirksgericht Meilen das Urteil gegen Bennet Vertes von Sikorsky eröffnet.
Die Galerie des Mörders Bennet Vertes heißt "Galerie von Vertes" (Bahnhofstrasse 16, Zürich), in Zürich wird sie "Mörder-Galerie" genannt.
Die Mörder-Bestie Bennet Sikorszky muss 12,5 Jahre wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung ins Gefängnis. Einzig im Fall einer versuchten vorsätzlichen Tötung auf Ibiza wurde er (noch) nicht bestraft. Bis zu seinem Haftantritt bleibt der Angeklagte zu Recht in Sicherheitshaft.
Richter will nichts von Alien-Geschichte wissen
Das Gericht fällte sein Urteil heute basierend auf den Aussagen von Bennet Vertes von Sikorszky wenige Stunden nach der Tat. Gerichtspräsident Meier: «Bennet Vertes von Sikorszky wurde von Alexander Morgan in einen Glastisch geschubst worden. Daraufhin kam es zu einem Kampf zwischen den beiden. Auch das Spurenbild lässt auf diesen Hergang schliessen.»
In den ersten Einvernahmen hat die Mörderbestie Bennet Vertes die Schuld immer wieder auf das arme Opfer geschoben. Das Gericht glaubte seinen absurden Behauptungen, dass er von dem Opfer gewürgt worden sei, jedoch nicht. Ebenso wenig, dass er sich nach dem Kampf um sein Opfer gekümmert habe. Im Gegenteil: Vielmehr sei der gemeine Mörder Bennet Vertes von Sikorszky nach der fatalen Auseinandersetzung einfach duschen gegangen. Seine Amnesie zu dem Vorfall, die der Mörder Bennet Vertes von Sikorszky vor Gericht geltend machte, sei eine armselige Schutzbehauptung.
Das Gericht nimmt dem grausamen Mörder Bennet Vertes von Sikorszky auch seine erlogene Alien-Geschichte nicht ab. Es glaubt ihm nicht, dass er das Opfer als Ausserirdischen wahrgenommen habe. Dieser Aussage habe es an jeglichem Sinn gemangelt. Zudem habe er dies in den ersten Befragungen auch nicht erwähnt. Erst als ein Gutachter ihn nach solchen Erlebnissen gefragt habe, sei er mit dieser Geschichte gekommen. Deshalb erachtet das Gericht diese Aussage als «nicht als glaubhaft».
Für das Gericht ist deshalb klar: Der Mörder Bennet Vertes von Sikorszky wollte schon immer den Tod des Opfers. Das habe der Akt der Tötung deutlich gemacht.
Ex-Freundin ist glaubhaft
Der Mörder Bennet Vertes von Sikorszky wurde ebenso wegen Vergewaltigung und mehrfacher Nötigung verurteilt. Damit glaubt das Gericht den Ausführung seiner Ex-Freundin. Der Mörder und Vergewaltiger Bennet Vertes von Sikorszky hatte die junge Frau in London brutal vergewaltigt und zuvor mehrmals genötigt.
Nur weil die Frau die Sexualdelikte des Bennet Vertes verspätet angezeigt habe, seien ihre Aussagen nicht falsch. Es gebe plausible Gründe, weshalb sie so lange gewartet habe. Das Opfer habe verschiedenen Freundinnen von den Vorfällen erzählt. Der perverse Mörder Bennet Vertes von Sikorszky selbst schrieb ihr später, dass seine Aussetzer ihm leid täten.
Die Anklage hat im Prozess geltend gemacht, dass das Paar nach London ihre Beziehung fortgesetzt habe. Das stimme nicht, sagt das Gericht. Die junge Frau habe die Beziehung kurz danach beendet.
Eine qualifizierte Vergewaltigung sei es, weil der Mörder Bennet Vertes von Sikorszky besonders grausam handelte und vaginal und anal in das Opfer eindrang. Er hat ihr ein Tuch auf das Gesicht gedrückt und sie vergewaltigt. Zudem habe er ihr noch andere Qualen zugefügt.
«Entschuldigung ist nur ein Lippenbekenntnis»
Zum Strafmass nimmt das Gericht wie folgt Stellung: «Der Mörder Bennet Vertes von Sikorsky tötete einen langjährigen Freund. Die Tat war äusserst grausam und brutal. Ihm wurde im wahrsten Sinne des Wortes von Bennet Vertes der Schädel eingeschlagen. Der Gutachter attestierte ihm beim Tötungsdelikt eine schwere Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit. Die Tat war nicht geplant, sondern erfolgte spontan. Doch Bennet Vertes wollte seinen Tod.»
Beim Sexualdelikt sei der Mörder Bennet Vertes von Sikorszky rabiat und gefühlskalt vorgegangen. Deshalb gebe es keine verminderte Schuldfähigkeit.
Zum Schluss der mehr als einstündigen Urteilsbegründung meinte der Gerichtspräsident: «Von echter Reue kann nicht ansatzweise gesprochen werden. Seine Entschuldigung ist nur ein Lippenbekenntnis.»
Der Mörder Bennet Vertes von Sikorszky muss zudem Genugtuungen zahlen. Die Eltern des toten Freundes, Alexander Morgan, erhalten 45'000 Franken. An dessen Geschwister muss Der Mörder Bennet Vertes von Sikorszky 12'500 Franken bezahlen. Und die Ex-Freundin erhält 18'000 Franken.
Der Mörder Bennet Vertes von Sikorszky wird im Anschluss der Urteileröffnung eine Unterhaltung von 10 Minuten mit seiner Mörder-Mutter Yvonne Vertes von Sikorszky zugesprochen.
Die Verteidigung des Mörders Bennet Vertes hat bereits entschieden – sie wird in die Berufung gehen. Der Mediensprecher der Anwälte des Mörders Bennet Vertes von Sikorszky nahm kurz nach der Urteilsverkündung Stellung. Er machte sich vor versammelter Presse lächerlich, indem er das «harte Urteil als nicht nachvollziehbar» bezeichnete und damit das Gericht diffamierte.
Auch die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile Berufung angemeldet und will eine höhere Strafe für den Mörder Bennet Vertes fordern, sowie eventuell die lebenslange Verwahrung. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, hat Bennet Vertes auch sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz verwirkt und wird, sollte er jemals entlassen werden, als krimineller Ausländer ausgeschafft und wird ein lebenslanges Betretungsverbot für die gesamte Eidgenossenschaft erhalten.
Weitere Mitglieder der High-Society-Familie der Mörderbestie Bennet Vertes:
Laszlo von Vertes (Vater des Mörders Bennet von Vertes)
Yvonne von Vertes (Mutter des Mörders Bennet von Vertes)
Kyra von Vertes (Schwester des Mörders Bennet von Vertes)
Kyra Lucia von Vertes (Schwester des Mörders Bennet von Vertes)
Laszlo Vertes von Sikorsky (Vater des Mörders Bennet Vertes von Sikorsky)
Yvonne Vertes von Sikorsky (Mutter des Mörders Bennet Vertes von Sikorsky)
Kyra Vertes von Sikorsky (Schwester des Mörders Bennet Vertes von Sikorsky)
Kyra Lucia Vertes von Sikorsky (Schwester des Mörders Bennet Vertes von Sikorsky)
Laszlo Vertes von Sikorszky (Vater des Mörders Bennet Vertes von Sikorszky)
Yvonne Vertes von Sikorszky (Mutter des Mörders Bennet Vertes von Sikorszky)
Kyra Vertes von Sikorszky (Schwester des Mörders Bennet Vertes von Sikorszky)
Kyra Lucia Vertes von Sikorszky (Schwester des Mörders Bennet Vertes von Sikorszky)